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LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2006 - 1 Sa 460/05 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 1 Sa 460/05 (https://dejure.org/2006,16392)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, betriebsbedingt, Unternehmerentscheidung, Sozialauswahl
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirksamkeit einer auf betriebliche Gründe gestützten Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen für eine erneute Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht; Betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung; Rückgang des Arbeitsanfalls; Rechtmäßigkeit der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 1, 2, 3
Betriebsbedingte Kündigung bei Rückgang des Arbeitsanfalls - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 18.08.2005 - 2 Ca 437c/05
- LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2006 - 1 Sa 460/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2006 - 1 Sa 460/05
Ist eine ordentliche Kündigung wegen einer bindenden Unternehmerentscheidung "an sich" betriebsbedingt, so kann sich die stets gebotene Abwägung der beiderseitigen Interessen nur in seltenen Ausnahmefällen zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.04.1987 - 2 AZR 184/86 -, EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 47). - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2006 - 1 Sa 460/05
Betriebliche Erfordernisse liegen vor, wenn der betriebliche Beschäftigungsbedarf auf Grund der unternehmerischen Entscheidung geringer ist als vorher (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 522/98 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 101;… Kiel/Koch, Die Betriebsbedingte Kündigung, Rz. 114 mit Nachw.). - BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 489/01
Betriebsbedingte Kündigung - Nachteilsausgleich
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2006 - 1 Sa 460/05
Von den Arbeitsgerichten ist nachzuprüfen, ob eine derartige unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt; die unternehmerische Entscheidung selbst ist hingegen nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. etwa Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2002 - 2 AZR 489/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 119).